So erreichen Sie unsere Betreuung

Fon: 0661 - 102 4438

        0152/07611153 (Durchwahl zur Betreuung; täglich ab 11.30 Uhr)

Mail: betreuung@gss-fulda.de

 

Bitte beachten Sie!

Wenn Sie schon frühzeitig wissen, dass sich an der Betreuungszeit mal etwas ändert oder ihr Kind mal nicht in die Betreuung kommen kann, dann schreiben Sie bitte nach Möglichkeit eine Mail an die Betreuung, damit das Betreuungsteam informiert ist.

Betreuung an der GSS

Aufnahme und Abmeldung

  • Die Aufnahme der Kinder erfolgt, soweit Plätze vorhanden sind, nach Eingangsstempel. Beide Eltern müssen eine Schul- bzw. Arbeitsbescheinigung vorlegen. Die Anmeldung gilt nur für das laufende Schuljahr, bzw. bis zur Abmeldung des Kindes. Es ist eine jährliche Neuanmeldung erforderlich! Mit der jährlichen Neuanmeldung muss auch immer wieder eine Schul- bzw. Arbeitsbescheinigung der Eltern vorgelegt werden.

Öffnung und Besuch der Betreuungsgruppen / Mittagessen

  • Die Betreuung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Grundschule. Schule und Nachmittagsbetreuung gewährleisten, dass die Kinder von montags bis freitags in der Zeit von 11.40 Uhr bis 13.20 Uhr betreut sind. Hinzu kommt die Hausaufgabenbetreuung montags bis donnerstags von 13.20 Uhr bis 16.30 Uhr und freitags bis 15.00 Uhr. Kinder die länger als 13.20 Uhr in der Schule betreut werden, müssen am Mittagessen teilnehmen!
  • Bei ansteckenden Erkrankungen müssen die Kinder zu Hause bleiben. Die Erkrankung eines Kindes oder Familienmitgliedes an einer ansteckenden Krankheit muss dem Betreuungspersonal sofort mitgeteilt werden. Dies gilt auch für Läuse!

Regeln für die Betreuung und Hausaufgabenhilfe

Die Betreuungskräfte können die Verantwortung nicht übernehmen , wenn die Kinder zum Beispiel

  1. unerlaubt das Schulgelände, den Spielplatz oder bei Spaziergängen die Gruppe verlassen.
  2. auf Bäume, Garagendächer oder Dächer von Spielgeräten klettern.
  3. unentschuldigt nicht in die Betreuung kommen, bzw. diese ohne schriftliche Information der Betreuungskräfte durch die Eltern vorzeitig verlassen.
  4. die Anweisungen der Betreuungskräfte nicht befolgen.
  5. Ein vorzeitiges Verlassen der Betreuung muss schriftlich von den Eltern genehmigt werden!

Bei Verstößen wird wie folgt vorgegangen:

  1. Die Eltern werden telefonisch informiert.
  2. Im äußersten Fall kann das Kind zeitlich begrenzt oder auch unbefristet von der Betreuung ausgeschlossen werden.
  3. Ein Kind, das sich nicht in die Betreuungsgruppe integrieren lässt und störend auf die Gruppe wirkt, kann nach zweimaligem Gespräch mit den Erziehungsberechtigten von der Betreuung ausgeschlossen werden. Ein Ausschluss ist auch bei wiederholter Nichtbeachtung sonstiger Regeln und Pflichten möglich.

Aufsicht und Haftung

Während der Betreuungszeit ist die Betreuungskraft grundsätzlich für die Schülerinnen und Schüler ihrer Gruppe verantwortlich. Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme der Kinder durch die Betreuungskraft in der Einrichtung. Die Aufsichtspflicht erlischt, wenn die Kinder die Einrichtung verlassen.

 

Für die Schülerinnen und Schüler, die an der Betreuung teilnehmen, besteht während ihres Aufenthaltes in der Betreuungsgruppe gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Die Schule haftet nicht für Verlust, Beschädigung oder Verwechslung der Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände der Schülerinnen und Schüler. Für den Weg zur Betreuungseinrichtung und für den Nachhauseweg sind die Eltern verantwortlich. Nach einer Eingewöhnungszeit gehen die Erstklässler selbständig in die Betreuung.