An der Geschwister-Scholl-Schule besteht die Möglichkeit ein 10. Hauptschuljahr zu besuchen.
Das 10. Hauptschuljahr ist freiwillig und kann von allen Schülerinnen und Schülern besucht werden, die den qualifizierenden Hauptschulabschluss erworben haben.
Qualifizierender Hauptschulabschluss heißt:
- der Notendurchschnitt muss 3,0 oder besser sein
- Englisch muss Prüfungsfach gewesen sein
Am Ende des 10. Hauptschuljahres kann der mittlere Bildungsabschluss (Realschulabschluss) erworben werden.
- einfacher Realschulabschluss
- qualifizierender Realschulabschluss
Die Prüfung zum mittleren Bildungsabschluss besteht aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache (Englisch) sowie einer Hausarbeit mit Präsentation
in einem anderen Fach aus dem Bereich des Pflichtunterrichts.
Der mittlere Abschluss wird zuerkannt, wenn
- die Abschlussprüfungen erfolgreich mit einer nach Maßgabe des § 61 ermittelten Gesamtleistung von 4,4 oder besser abgelegt wurde,
- in allen Fällen des Pflicht- und Wahlpflichtunterrichts mind. ausreichende Leistungen erreicht wurden oder nicht ausreichende Leistungen nach Maßgabe des § 60 Abs. 2 und 3 ausgeglichen
wurden.
Der qualifizierende Realschulabschluss wird zuerkannt, wenn
- die Abschlussprüfungen erfolgreich mit einer nach Maßgabe des § 61 ermittelten Gesamtleistung von 4,4 oder besser abgelegt wurde,
- die aus den Endnoten berechnete Durchschnittsnote besser als 3,0 ist,
- Lernentwicklung, Leistungsstand und Arbeitshaltung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe / des beruflichen Gymnasiums erwarten lassen.